Offensichtlich hatte das Unfallopfer die Fahrbahn ordnungswidrig neben dem Zebrastreifen überqueren wollen. Und offenbar hatte es den Umstand, dass der Fahrer des Unfallwagens vom Tatort geflohen war und es keine Zeugen für den Ordnungsverstoß gab, genutzt, um sein Vergehen zu vertuschen und sich mit letzter Kraft ebenfalls vom Ort des Unfalles entfernt. Jedenfalls fügte sich alles zu seinem Vorteil: da war kein Fahrer, waren keine Zeugen – und die Leiche lag ordnungsgemäß auf dem Zebrastreifen.
Beweisführung
Veröffentlicht von Peter Loibl
Peter Loibl ist ein origineller saarländischer Autor von Prosa und szenischen Texten. Lebensdaten: zur Welt gekommen während der Evakuierung in Oberbayern. Ab 1945 in Saarbrücken. Nach der Volksschule 2 Jahre Handelsschule. Lehre als Bankkaufmann. Ausbildung zum Sportlehrer. Sportlehrer im Schuldienst. Vereinstrainer. Abitur auf dem 2. Bildungsweg. Psychologiestudium mit Diplomabschluss. Tätigkeiten als Psychologe (mit Kindern, Jugendlichen, Senioren und psychisch Kranken) Zeige alle Beiträge von Peter Loibl
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