Beweisführung

Offensichtlich hatte das Unfallopfer die Fahrbahn ordnungswidrig neben dem Zebrastreifen überqueren wollen. Und offenbar hatte es den Umstand, dass der Fahrer des Unfallwagens vom Tatort geflohen war und es keine Zeugen für den Ordnungsverstoß gab, genutzt, um sein Vergehen zu vertuschen und sich mit letzter Kraft ebenfalls vom Ort des Unfalles entfernt. Jeden­falls fügte sich alles zu seinem Vorteil: da war kein Fahrer, waren keine Zeugen – und die Leiche lag ordnungsgemäß auf dem Zebrastreifen.

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